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Berufsstand

Leider konnten bislang weder die Berufsbezeichnung „Sportpsychologe bzw. Sportpsychologin“ noch die Inhalte der sportpsychologischen Betreuungs- und Beratungstätigkeit rechtlich geschützt werden. Aus diesem Grund arbeiten Personengruppen mit ganz unterschiedlichen akademischen, beruflichen und sportlichen Hintergründen und Erfahrungen im Bereich des Sports inklusive dem Spitzensport und bieten eine Vielzahl an sogenannten sportpsychologischen oder mentalen Hilfestellungen an. Entsprechend sind auch die Tätigkeitsbezeichnungen vielfältig, z.B. Mental-Coaches, Mental-Trainer oder Personal Coaches. Dieser Umstand hat es lange Zeit für den in diesem Feld nach professioneller Hilfe Suchenden schwierig gemacht, auf Anhieb den geeigneten Partner zu finden.

Genauso wie für andere Trainings- und Betreuungsleistungen haben psychologische Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen im Spitzensport dem Anspruch an höchste Fachkompetenz, Qualität und Seriosität zu entsprechen.

Aufgrund der fehlenden rechtlichen Rahmenbedingungen haben das BISp, der DOSB und die asp deshalb zur Qualitätssicherung der praktisch psychologischen Arbeit im deutschen Nachwuchsleistungs- und Spitzensport fachliche Qualitätskriterien als Richtlinien und Empfehlungen zu Qualifikation und Ausbildung festgelegt, die eine Person nachweisen muss, um im leistungsorientierten Sport arbeiten bzw. über mit Bundesmitteln mitfinanzierte sportpsychologische Betreuungs- und Beratungstätigkeiten im Spitzensport ausüben zu dürfen.

Dafür gelten folgende Anforderungen:

  • Hochschulabschluss (MA / Diplom) in Psychologie, Sportwissenschaft, Master in Sportpsychologie oder akkreditierte akademische Master- oder Diplom-Abschlüsse in vergleichbaren Fachrichtungen. Die Prüfung erfolgt im Einzelfall. Absolventen anderer Fachrichtungen oder Personen ohne akkreditierten Hochschulabschluss auf Masterniveau werden nicht zugelassen.
  • Basiskompetenzen im Bereich Sportwissenschaft und / oder Psychologie (jeweils mindestens 50 Stunden) je nach Ausrichtung des Hochschulabschlusses
  • Expertisekompetenzen im Bereich des sportpsychologischen Trainings und sportpsychologischen Coachings (jeweils mindestens 100 Stunden)


  • Nachweis über mindestens 100 Stunden sportpsychologischer Praxis im leistungsorientierten Sport unter Supervision / Intervision (Verhältnis 1:4, d.h. insgesamt mindestens 25 Stunden Supervision)


Personen, die diese Ausbildungs- und Praxisnachweise erfüllen, dürfen sich "Sportpsychologischer Experte (asp-Curriculum Leistungssport)" bzw. "Sportpsychologische Expertin (asp-Curriculum Leistungssport)" nennen und werden als solche von der asp, dem BISp und dem DOSB anerkannt.

Bei Vorliegen dieser Ausbildungs- und Praxisnachweise besteht dann die Möglichkeit, sich auf der Expertendatenbank des BISp zu registrieren.