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Strukturelle Rahmenbedingungen der Sportpsychologie im Leistungssport

Wer ist eigentlich für die strukturelle, inhaltlich-fachliche und finanzielle Ausrichtung und Weiterentwicklung der Sportpsychologie und seiner Angebote für den Spitzen- und Nachwuchsleistungssport in Deutschland zuständig?

Hier stehen drei Institutionen im Vordergrund, die Anfang 2002 zur Bündelung der Ressourcen und gemeinsamen Entwicklung und Einleitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen der Sportpsychologie im deutschen Leistungssport einen Interessenverbund geschlossen haben: die Arbeitsgemeinschaft für Sportpsychologie e.V. (asp), das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) mit seiner Zentralen Koordination Sportpsychologie (zks).

Über unsere gemeinsamen Anstrengungen sind in den letzten Jahren vielfältige strukturelle, finanzielle und inhaltlich-fachliche Maßnahmen zur Optimierung der angewandten Sportpsychologie initiiert und durchgesetzt worden. Im Einzelnen gehören u.a. dazu:

  • Entwicklung und Umsetzung umfangreicher Ausbildungs- und Fortbildungsverpflichtungen in Theorie und Praxis sowie von Richtlinien zur fachlichen Qualitätssicherung der praktisch psychologischen Arbeit im leistungsorientierten Sport

  • Konsequente Förderung einer praxisnahen sportpsychologischen Schwerpunktforschung und von Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen für den Leistungssport über das BISp

  • Zur Verfügung Stellung einer Online-Expertendatenbank mit qualifizierten in der Sportpraxis tätigen sportpsychologischen ExpertInnen über das BISp-Sportpsychologieportal

  • Verbandsregelung und Finanzierung psychologischer Beratung / Betreuung im Leistungssport über Bundesmittel

  • Kostenregelung sportpsychologischer Leistungen im Leistungssport über die Gebührenordnung für Sportpsychologische Leistungen (GOSP)

Weiterführende Informationen zu diesen Entwicklungen und Maßnahmen erhalten Sie auf den weiteren Themenseiten des Sportpsychologis-Portals.