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BISp-Weg

Finanzierung von Transferprojekten beim BISp

Wer darf einen Antrag stellen?

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für ein sportpsychologisches Transferprojekt werden in der Regel von Angehörigen wissenschaftlicher Hochschulinstitute in Kooperation mit den beteiligten sportpsychologischen Experten und Expertinnen aus der BISp-Expertendatenbank vorbereitet. Wegen der zu erbringenden Eigenleistungen ist es unverzichtbar, dass der Antrag von dem / der jeweiligen Institutsleiter(in), sofern er/sie das Vorhaben nicht selbst leitet, durch die Abgabe einer entsprechenden Erklärung mitunterstützt wird.

Da die Zuwendung aus rechtlichen Gründen ausschließlich an die Hochschule als Institution vergeben werden kann, ist diese in formaler Hinsicht auch in das Antragsverfahren einzubinden. Daher sind die Anträge von einem unterschriftsbefugten Mitglied der Hochschulverwaltung mitzuzeichnen.



Wer darf die sportpsychologische Betreuung übernehmen?

In Abstimmung mit dem DOSB werden ausschließlich solche sportpsychologischen Transferprojekte mit Bundesmitteln gefördert, bei denen eine Zusammenarbeit mit sportpsychologischen Experten bzw. Expertinnen aus der BISp-Expertendatenbank stattfindet. Damit wird dem Anspruch an höchste Fachkompetenz, Qualität und Seriosität für psychologische Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen im Leiatungssport nachgekommen.



Welche Athleten / Athletinnen / Trainer / Trainerinnen dürfen betreut werden?

Athleten / Athletinnen auf Bundeskaderniveau, Bundestrainer und Bundestrainerinnen, Nachwuchsleistungssport



Welche Kosten können wie abgerechnet werden?

Die o.a. sportpsychologische Gebührenordnung GOSP I (Stand 2014) dient als Grundlage zur Berechnung der über Bundesmittel finanzierten sportpsychologischen Transfersprojekte des BISp und des DOSB. Abweichende Angaben haben hier keine Gültigkeit!

Anfallende Reise- und Übernachtungskosten sind von dem jeweiligen Sportverband nach dem geltenden Bundesreisekostengesetz zu übernehmen. Dies ist von den beteiligten Parteien (sportpsychologische Experten bzw. Expertinnen, Sportdirektor / Bundestrainer) vor Beginn der Maßnahme bei der Haushaltsplanung des Sportverbandes frühzeitig zu berücksichtigen.



Gibt es Deadlines für die Antragsstellung?

Prinzipiell können Anträge für wissenschaftlich orientierte Transferprojekte das ganze Jahr über gestellt werden. Es empfiehlt sich aber, frühzeitig vor Abschluss der Haushaltsplanung der Spitzensportverbände (üblicherweise im November) die Möglichkeiten der finanziellen Bezuschussung auf Seiten des Verbandes abzuklären und festlegen zu lassen.



Hier geht es zur W e g b e s c h r e i b u n g für die Antragsstellung...