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Institutionelle Anbindung

Für die Koordinierung, Begutachtung und (Mit)Finanzierung von sportpsychologischen Betreuungsmaßnahmen im deutschen Leistungssport sind das BISp, der DOSB und die Olympiastützpunkte als Förderinstitutionen maßgeblich verantwortlich. Dabei stehen für die (Mit)Finanzierung sportpsychologischer Betreuungs- und Beratungsleistungen im Leistungssport verschiedene Verfahren und Wege zur Verfügung.

Seit 2003 erfolgt eine verstärkte finanzielle Unterstützung der mit Bundesmitteln geförderten sportpsychologische Projekte über den DOSB (z.B. über Olympiasonderfördermittel), dem BISp (starker Anstieg an Förderung von Betreuungs- und Forschungsprojekten) und den OSP’e (Finanzierung von mehr psychologischen Betreuungsmaßnahmen).

Seit 2005 wird die Festlegung von sportpsychologischen Projektmitteln im Rahmen der Jahresplanung der Verbände vorgenommen. Die Finanzierung erfolgt demnach über die Haushaltsetats der Verbände selbst, der DOSB ist für die formale Absicherung über DOSB-Betreuungsprojektanträge zuständig. Diese formale Absicherung erfolgt über die zks, über die auch die DOSB-Betreuungsprojektanträge eingereicht werden (siehe www.zks-sportpsychologie.de). Beim BISp ist eine sogenannte Fehlbedarfsfinanzierung von wissenschaftlichen Betreuungsprojekten möglich, die im Rahmen der Verbandsplanungen nicht finanziert werden können. Dazu gehört insbesondere die Förderung von langfristig angesetzten sportpsychologischen Betreuungskonzeptionen im Nachwuchsbereich, aber natürlich auch im TOP TEAM Bereich.

Einzelheiten zu möglichen Finanzierungswegen erhalten Sie unter dem entsprechenden Menüpunkt.

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