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Kosten

Gebührenordnung für sportpsychologische Leistungen

Was kosten sportpsychologische Betreuungs- und Beratungsleistungen im Leistungssport eigentlich?

Um einen Überblick über die Preise einer sportpsychologischen Beratung und Betreuung zu geben, finden Sie nachfolgend die Gebührenordnung für sportpsychologische Leistungen (GOSP). Diese Gebührenordnung ist im Vergleich zur Gebührenordnung der Ärzte keine rechtliche Verpflichtung, sondern dient zur Orientierung, sowohl für die Sportpraxis, für Sportpsychologische Expertinnen und Experten als auch für das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) und den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) als Förderinstitutionen. Dabei hilft die Gebührenordnung bei der Kalkulation und ist Grundlage zur Berechnung der anfallenden Kosten bei Maßnahmen, die über das BISp oder den DOSB über Bundesmittel gefördert werden.

Die GOSP wurde 2002 von Prof. Dr. Jürgen Beckmann und Prof. Dr. Michael Kellmann erstmalig erstellt und 2011 vom BISp gemeinsam mit Vertretern der Arbeitsgemeinschaft für Sportpsychologie, dem DOSB und weiteren sportpsychologischen Expertinnen und Experten komplett überarbeitet.

Die letzte Aktualisierung der GOSP I erfolgte im Dezember 2017.

Zusatzinformationen

GOSP 1

für sportpsychologische Leistungen, die über Bundesmittel finanzierte Betreuungsprojekte beim BISp und DOSB beantragt werden.